Hahn Gartengestaltung ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.hahn-gartengestaltung.de
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Außerdem erfüllt die Webseite teilweise die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Hinweis: Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt. Die WCAG – Web Content Accessibility Guidelines – sind der führende internationale Standard zur Umsetzung von Barrierefreiheit in der Webentwicklung.
Diese Erklärung wurde am 24.02.2025 erstellt.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@hahn-gartengestaltung.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@hahn-gartengestaltung.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gerhard Hahn
Hahn Gartengestaltung Außenanlagen
Weilemer Weg 25
71155 Altdorf
Telefon: 07031 8175620
E-Mail: info@hahn-gartengestaltung.de
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Betreiber dieser Webseite wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls dder Webseitenbetrieber nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Den Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie unter folgender URL: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Den für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Böblingen: https://www.boeblingen.de/start/BildungGesellschaft/Behindertenbeauftragte.html
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